DIE Psychologin Ihrer WAHL in Neumarkt!
Ab 2019 werde ich beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung als WAHLPSYCHOLOGIN geführt. D.h. meine Klientinnen und Klienten können die Kostenerstattung für Leistungen der klinisch psychologischen Diagnostik gegenüber dem jeweiligen Krankenversicherungsträger in Höhe von ca. 80 % des Vertragstarifes in Anspruch nehmen.
Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
-
- eine Überweisung eines Facharztes (Fachärzte für Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin, Kinderheilkunde)
- Zuweisungen anderer Fachärzte, Wahlärzte oder Allgemeinmediziner müssen chefärztlich bewilligt werden
- auf dem Zuweisungsschein muss vermerkt werden, dass eine klinisch psychologische Diagnostik erbeten wird
- zusätzlich muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD-10 angegeben werden